Stellungnahme der CDU Ellerau zum Projekt Hillwood
Die CDU Ellerau begrüßt es, dass das fast 30 Jahre brach liegende Gewerbegrundstück neben dem Bahnhof Tanneneck endlich von der Eigentümerin verkauft wurde und durch den Verkauf seit 2022 einer neuen Nutzung zugeführt wird. Von der neuen Nutzung verspricht sich die CDU Ellerau zusätzliche Arbeitsplätze, den Zuzug neuer Bürgerinnen und Bürger, ein höheres Steueraufkommen und eine optische Verbesserung der bisherigen Industriebrache. Der Standort Ellerau wird dadurch sowohl in gewerblicher Hinsicht wie auch als Wohnort im Speckgürtel von Hamburg aufgewertet.
Die CDU Ellerau hat wie auch die Vertreter des BVE und der SPD am 18.05.2022 in der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses einstimmig den Befreiungsanträgen des Investors Hillwood zugestimmt, die dieser im Zusammenhang mit seinem Bauantrag vom 24.03.2022 - gerichtet an den Kreis Segeberg - gestellt hatte. Der Abstimmung voraus gingen Rückfragen der Ausschussmitglieder an die anwesenden Vertreter des Investors zu den Themen Begrünung, Nutzung der geplanten Hallen, Auswirkungen auf den Verkehr, Schallschutz, Ansiedelung neuer Unternehmen und PKW-Stellplätze.
Der von der Stadt Quickborn (FB 3) erarbeiteten Beschlussvorlage für den 18.05.2022 lag ein Schreiben des Kreis Segeberg vom 04.04.2022 zugrunde, dass an den Bürgermeister der Gemeinde Ellerau gerichtet war "c/o Stadt Quickborn Fachbereich Bürgerdienste/Abteilung Bauen". Das Anschreiben des Kreis Segeberg lief also zunächst über den Schreibtisch des Bürgermeisters der Stadt Quickborn, die seit dem 01.07.2019 unter anderem auch für die juristische Betreuung der Gemeinde Ellerau zuständig ist (siehe § 4 des Vertrags über die Verwaltungsgemeinschaft vom 29.05.2018). In dem Schreiben des Kreis Segeberg vom 04.04.2022 wurden die Empfänger darüber informiert, dass die Gemeinde Ellerau binnen 2 Monaten ihr Einvernehmen zu der geplanten Baumaßnahme verweigern kann. Hiervon hat aber weder der BPU noch die Ellerauer Gemeindevertretung Gebrauch gemacht, so dass das Einvernehmen als erteilt galt. Auch der Bürgermeister der Stadt Quickborn oder dessen Bauabteilung haben im Rahmen der ihnen obliegenden Beratungspflichten keinerlei Einwände gegen den seit April 2022 vorliegenden Bauantrag des Investors Hillwood erhoben.
Seit Erteilung der Baugenehmigung wurde und wird vermehrt diskutiert und befürchtet, dass der zu erwartende Güterkraftverkehr durch das Hillwood Projekt das vorhandene Straßennetz und die Kreuzungspunkte bis zur BAB 7 überlasten könnte. Man befürchtet erhöhte Unfallgefahren für Fußgänger und Radfahrer, erhebliche Rückstaus und Straßenschäden. Diese Bedenken teilt die CDU Ellerau und hat sich wie auch die übrigen Fraktionen bereits für verkehrsberuhigende Maßnahmen ausgesprochen. Da der am 28.02.2023 erteilten Baugenehmigung kein Verkehrsentwicklungskonzept zugrunde lag, hat der Bürgermeister der Gemeinde Ellerau deshalb im Einvernehmen mit allen Fraktionen der Gemeindevertretung Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Inzwischen wurden für den Fall, dass die Baugenehmigung nachträglich aufgehoben werden sollte, von der Gemeindevertretung eine Veränderungssperre und eine Überplanung des Areals beschlossen.
Die CDU Ellerau kritisiert, dass der Bürgermeister der Stadt Quickborn mit seiner Anti-Hillwood Kampagne seit Mitte 2023 verstärkt Druck auf die Gemeinde Ellerau auszuüben versucht. So sollte sich Ellerau zunächst dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren der Stadt Quickborn anschließen, das vom Verwaltungsgericht in Schleswig inzwischen zurückgewiesen wurde. Neuerdings versuchen Bürgermeister Beckmann genauso wie die SPD Ellerau, die Gemeindevertretung bzw. die Fraktionen des BVE und der CDU dazu zu bringen, sich deren Fachaufsichtsbeschwerden anzuschließen. Zuletzt versuchten dies die Stadt Quickborn durch eine schriftliche Mitteilungsvorlage an die Gemeindevertretung und die SPD Ellerau durch eine mündliche Eingabe in der Sitzung der Ellerau Gemeindevertretung am 21.03.2024.
Die CDU Ellerau ist gegen die von Bürgermeister Beckmann und neuerdings auch von der SPD Ellerau allein zu politischen Zwecken eingesetzte Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Kreis Segeberg. Eine Fachaufsichtsbeschwerde führt zwar zu einer neuerlichen Beschäftigung der Ausgangsbehörde oder der übergeordneten Fachaufsicht mit der beanstandeten Maßnahme, ist aber nicht rechtsmittelfähig. Weitergehende Rechtsmittel (z.B. Klage) sind nur aufgrund des bereits eingelegten Widerspruchs der Gemeinde Ellerau gegen die Baugenehmigung möglich.
Die CDU Ellerau kritisiert die SPD Ellerau dafür, dass diese offenbar mit ihrer vorgefertigten Fachaufsichtsbeschwerden auf Stimmenfang geht. So wird Ellerauer Bürgerinnen und Bürgern von der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin der Gemeinde Ellerau, Claudia Hansen, über das Internet angeboten, sich die Fachaufsichtsbeschwerde der SPD herunterzuladen und als eigene einzureichen.
Die CDU Ellerau kritisiert auch den Bürgermeister der Stadt Quickborn für seine nicht ganz uneigennützige, rigorose Ablehnung der Hillwood Ansiedelung. Denn so lange das Hillwood Gelände planungsrechtlich als Industriegebiet ausgewiesen ist, kann Quickborn zwischen der vorhandenen Bebauung an der gegenüberliegenden Bahnstraße und der Autobahn keine neuen Baugebiete ausweisen. Ein Abstand von 300 m zum Industriegebiet muss gewahrt bleiben. Außerdem steht dieses Gelände in Konkurrenz zum Gewerbegebiet, welches Quickborn zwischenzeitlich am Harlenberg eingerichtet hat.
Die CDU befürwortet eine gemeinsame Abstimmung der beiden beteiligten Gemeinden Quickborn und Ellerau und den Hillwood Entscheidungsträgern. Die CDU Ellerau geht anders als die Stadt Quickborn und die SPD Ellerau davon aus, dass die Interessen des Investors Hillwood und der Gemeinden Quickborn und Ellerau gar nicht unvereinbar sind. Denn welcher Mieter einer Gewerbehalle prüft nicht zuerst, wie lange die An- und Abfahrt zu "seiner" Halle auf den letzten 2 Kilometern zum Autobahnanschluss dauert. Laut der vorliegenden Verkehrszählung vom Juli 2023 fahren in der Bahnstraße (Ost, Kreuzung Tanneneckbahnhof bis Weitschies) derzeitig, täglich ca. 7.200 Fahrzeuge und in der Bahnstraße (West, Bahnhof Ellerau bis Weitschies) ca. 14.900 Fahrzeuge. Somit ist nachvollziehbar, dass eine Zunahme des Verkehrs von ca. 1400 Fahrzeugen möglich ist. So steht es zumindest in der Bewertung des Gerichts vom 13. Dezember 2023.
Die verschiedenen Interessen der Beteiligten sollten nach Auffassung der CDU Ellerau in einem städtebaulichen Vertrag geregelt werden. Nur setzt dies voraus, dass man nicht einseitig auf den Erfolg seines Rechtsmittels oder einer politisch motivierten Kampagne hofft - so wie die Stadt Quickborn und die SPD Ellerau. Vielmehr sollte man gerade jetzt in einer Phase rechtlicher Unsicherheit aufeinander zugehen und die wechselseitigen Möglichkeiten ausloten.