Straßenausbaubeitragssatzung

Die CDU hat folgenden Antrag in die Ausschüsse gegeben.

hier: Satzungsänderung

Beratungsfolge                    Datum            Abstimmung  
KoFA 20.9.23 verschoben  
Gemeindevertretung 21.9.23 verschoben  

 

Nachdem der Landtag zum 1.1.2018 die Verpflichtung der Kommunen aufgehoben hat, Straßenausbaubeiträge zu erheben, sind jetzt die Gemeindevertretungen in der Lage, zu entscheiden, ob sie die Straßenausbaubeträge erheben wollen oder nicht.

Immer wieder werden private Haus- und Wohnungseigentümer zu immensen Kosten für Ausbaubeiträge für eine Grundsanierung ihrer Straßen herangezogen. Diese werden erhoben, wenn altersbedingt abgängige Straßen wieder in einen ordentlichen oder in einen besseren Zustand versetzt werden. Die dafür entstehenden Kosten werden auf die anliegenden Hauseigentümer umgelegt.

Die CDU-Fraktion Ellerau beantragt daher, daß die bisherige Satzung zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge von den Anliegern der betroffenen Straßen in diesem Jahr von 75% auf 50% und für den Haushalt 2024/2025 auf 35% anteilig gesenkt wird. Für die Haushaltsjahre 2026/2027 soll dann der Anteil nur noch 15% betragen. Und ab 2028 sind keine Ausbaubeträge mehr zu erheben.

Straßen sind allgemeines Gut und daher zukünftig durch die Allgemeinheit zu bezahlen.

Aktueller Stand: die Abstimmung wurde verschoben, da die Verwaltung erst die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt ermitteln muss