Die CDU Ellerau erhebt Einwendungen zur 2. Planänderung der AKN-Strecke Linie 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

namens des CDU-Ortsverbandes Ellerau sowie der unterzeichnenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter erheben wir Einwendungen gegen die 2. Planänderung zur AKN1. Die nachfolgenden Punkte betreffen insbesondere die Bahnhöfe Ellerau und Tanneneck sowie die verkehrlichen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Ellerau.

1. Bahnhof Ellerau

a)     Fehlende großflächige Überdachung
Am Bahnhof Ellerau ist kein ausreichend großes Bahnsteigdach vorgesehen. Ein großflächiges Dach ist jedoch erforderlich, um einen angemessenen Sonnen-, Regen- und Wetterschutz zu gewährleisten sowie Schneeablagerungen und Glätte zu reduzieren.

b)     Unzureichende Schneeräumung
Bereits derzeit ist die Schneeräumung am Bahnsteig unzureichend. Ohne ausreichende Überdachung ist künftig mit einer weiteren Verschlechterung der Situation zu rechnen.

c)     Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Bahnhöfen
In Quickborn und Schnelsen ist weiterhin eine großflächige Überdachung der Bahnsteige vorhanden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum am Bahnhof Ellerau hiervon abgewichen wird.

d)     Unzureichender Wetterschutz
Zusätzlich zum fehlenden Bahnsteigdach sind weitere Wetterschutzelemente, z. B. zusätzliche Unterstände oder Wartehäuschen, erforderlich.

e)     Unplausible Angaben zur Frequentierung
Der Hinweis auf eine durchschnittliche Frequentierung des Bahnhofs ist nicht geeignet, die Planung zu begründen. Maßgeblich sind vielmehr die Fahrgastzahlen zu Spitzenzeiten, da diese für die Auslegung von Überdachungen und Warteflächen entscheidend sind.

f)      Ungünstige Fahrgastverteilung
Bei lediglich zwei Dächern ist keine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste entlang des gesamten Zuges möglich. Dies führt zu Überfüllungen einzelner Wagenbereiche und beeinträchtigt den Betriebsablauf.

g)     Attraktivität des Bahnhofs
Unattraktiv gestaltete Bahnhöfe wirken nicht förderlich für den Umstieg auf die Schiene. Dies steht den verkehrspolitischen Zielen zur Stärkung des ÖPNV entgegen.

h)     Unzureichende Darstellung von Änderungen in der Bauausführung
Änderungen gegenüber der bisherigen Planung wurden im Bericht nicht ausreichend deutlich dargestellt, insbesondere:

  • Erhöhung der Strommasten von ursprünglich 10 m auf nunmehr 12 m,
  • Geländer an den Zuwegungen verfügen entgegen der Planung nicht über Radabweiser für Rollstuhlfahrer, was die Barrierefreiheit beeinträchtigt,
  • Ausführung der Bahnsteigkanten als BSK 41 (ohne Sicherheitsraum) statt BSK 42 (mit Sicherheitsraum), was insbesondere am schmalen Bahnsteig in Richtung Henstedt-Ulzburg sicherheitsrelevant ist.

2. Bahnhof Tanneneck – Richtung Hamburg

a)     Fehlende Unterstände
Zusätzlich mindestens zwei Unterstände für Fahrgäste sind erforderlich, da der Bahnsteig aus beiden Richtungen betreten wird und sich die wartenden Personen entsprechend verteilen.

b)     Fehlender zusätzlicher Zugang
Ein zusätzlicher Treppenzugang vom künftig vorgesehenen Fahrradabstellplatz etwa in der Mitte des Bahnsteigs ist notwendig, um Wege zu verkürzen und Konflikte zu vermeiden.

3. Bahnhof Tanneneck – Richtung Kaltenkirchen

a)     Eingeschränkte Sichtbeziehungen
Die Sicht vom Buchenweg in Richtung Bahnstraße/Henstedt-Ulzburg ist durch die neue Geländerkonstruktion deutlich eingeschränkt. Die zahlreichen senkrechten Streben mit geringem Abstand ersetzen die frühere offene Gestaltung mit ca. 1,5 m Abstand und beeinträchtigen die Übersichtlichkeit.

b)     Bahnsteigkante BSK 41 / BSK 42
Auch hier wird auf die Problematik der Ausführung als BSK 41 statt BSK 42 verwiesen (siehe Bahnhof Ellerau).

c)     Verkehrssicherheit der Geländer
Die neue Geländerversion weist auf der Straßenseite freiliegende Schrauben und Gestänge auf. Diese sind aus Sicht der Verkehrssicherheit problematisch, insbesondere für Motorradfahrer und Radfahrer.

d)     Zusätzlicher Wetterschutz
Mindestens ein weiterer Unterstand für wartende Fahrgäste ist erforderlich.

4. Allgemeiner Hinweis zum 10-Minuten-Takt

a)     Verkehrliche Auswirkungen in Ellerau
Der geplante 10-Minuten-Takt führt bereits jetzt bzw. künftig zu längeren Rückstaus im Straßenverkehr in Ellerau.

b)     Regelmäßige Überprüfung
Es wird angeregt, regelmäßige (mindestens jährliche) Prüfungen bzw. Zählungen der Staulängen und Verkehrsmengen vorzusehen.

c)     Abweichung von der ursprünglichen Planung
Der 10-Minuten-Takt war für den Abschnitt zwischen Bahnhof Ellerau und Bahnhof Tanneneck ursprünglich nicht vorgesehen.

d)     Vergleich mit dem Verkehrsgutachten 2018
Nach Realisierung der Maßnahme sollte ein Abgleich der tatsächlichen Verkehrsentwicklung mit den Prognosen des Verkehrsgutachtens aus dem Jahr 2018 erfolgen.

Schlussbemerkung

Die dargestellten Einwände betreffen wesentliche Belange der Aufenthaltsqualität, der Barrierefreiheit, der Verkehrssicherheit sowie der verkehrlichen Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Ellerau. Sie sind daher im Rahmen der planerischen Abwägung vollumfänglich zu berücksichtigen.