CDU-Ortsgruppe Ellerau kritisiert Erhöhung der Grundsteuer B – wirtschaftliche Belastung für Bürger und Unternehmen unverhältnismäßig
Die CDU-Ortsgruppe Ellerau hat sich im Gemeinderat entschieden gegen die geplante Erhöhung der Grundsteuer B ausgesprochen. In der Sitzung am 11. Dezember 2025 wurde beantragt, den Hebesatz von derzeit 519 % auf 620 % anzuheben – ein Anstieg von über 19 %.
Die Grundsteuer B ist eine zentrale Einnahmequelle der Gemeinde, die Eigentum an bebauten und bebaubaren Grundstücken sowie darauf befindliche Gebäude und Wohnungen belastet. Dennoch sieht die CDU-Ortsgruppe die vorgesehene Erhöhung als problematisch an. In der derzeit angespannten wirtschaftlichen Lage würde diese Maßnahme eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen, die bereits mit steigenden Lebenshaltungskosten, Inflation und Energiepreisen konfrontiert sind.
Besonders kritisch ist die Wirkung auf die lokale Wirtschaft. Ellerau verzeichnet seit einigen Jahren einen Abfluss von Gewerbebetrieben, die sich nach Standorten mit geringeren Kosten und Steuern umsehen. Eine Erhöhung der Grundsteuer B verschärft diesen Trend und gefährdet Arbeitsplätze sowie die Vielfalt und Attraktivität der örtlichen Wirtschaft. Eine Kommune, die Unternehmen zusätzlich belastet, riskiert langfristig Einnahmenverluste durch wegfallende Gewerbesteuern und eine sinkende Kaufkraft in der Bevölkerung.
Der Vergleich mit benachbarten Gemeinden verdeutlicht das Ausmaß der Belastung: Quickborn erhebt aktuell einen Hebesatz von 442 %. Der geplante Satz von 620 % würde Ellerau in der Region deutlich überdurchschnittlich belasten und die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde schwächen.
Die CDU-Ortsgruppe brachte einen Änderungsantrag ein, der vorsah, den Hebesatz auf 519 % zu belassen, um eine sozial ausgewogene und wirtschaftlich verträgliche Lösung zu gewährleisten. Dieser Antrag wurde jedoch mit 11 : 7 Stimmen abgelehnt.
Die CDU betont, dass die Sicherung des kommunalen Haushalts wichtig ist, dies jedoch nicht einseitig auf dem Rücken der Bevölkerung und der lokalen Unternehmen geschehen darf. Sie fordert stattdessen die Prüfung alternativer Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung, die Effizienzsteigerungen, Sparpotenziale und eine strategische Förderung von Gewerbe und Wirtschaft einschließen. Ziel ist es, Ellerau als Wohn- und Wirtschaftsstandort attraktiv zu halten, ohne die Bürger unverhältnismäßig zu belasten.